Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25.05.2018


Inhaltsverzeichnis:

1.) Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden, (nachfolgend als Auftraggeber benannt) und dem Einzelunternehmen

webconcept96.com, vertreten durch Ralf Vennekold

Adresse:   

Gärtnerweg 1, 30539 Hannover

Umsatzsteuer ID:   

DE297762832

(nachfolgend als Agentur benannt) der Vertrag zustande und gilt für alle Rechtsgeschäfte der Agentur als Auftragsnehmer.

Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert und sind auch bei gegenteiligen Erklärungen nicht rechtswirksam.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise jedenfalls aber durch Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur.

Im Falle von Änderungen der AGB werden diese schriftlich (per E-Mail) dem Auftraggeber übermittelt. Die Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen mittels eines eingeschriebenen Briefes der Änderung der AGB widerspricht.

2.) Vertragsgegenstand:

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen aus dem Bereich / den Bereichen Webdesign, Grafikdesign und Fotoarbeiten geregelt.

Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

3.) Vertragsschluss:

Der Vertrag kommt durch einen geschlossenen Projektvertrag zustande.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers beziehungsweise den Angaben im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch die Agentur, in jedem Fall durch die Erfüllung der Bestellung zustande. Der Zugang oder die Zugangsbestätigung der Bestellung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

Grundlage neben dem Projektvertrag, sind seine Anlagen und das vom Auftraggeber an die Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Auftraggeber der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt widerspricht.

Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

Die Agentur gibt innerhalb Ihrer Tätigkeit auch Auskünfte über Lösungsmodelle zu Internet Service Providern (ISP). Hierbei handelt es sich um keine Beratung, sondern ausschließlich um Auskünfte hinsichtlich der verschiedenen Provider. Diese Empfehlungen dienen dem Auftraggeber ausschließlich als Information. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers für fehlerhafte Beratung hinsichtlich des Providers sind deswegen ausgeschlossen.

4.) Vorbehalte:

Angebote der Agentur sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

5.) Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben.

Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen der Agentur erteilen.

6.) Preise:

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (exklusive Umsatzsteuer und angefallener Versandkosten) und gelten ausnahmslos nur für den jeweiligen Auftrag.

Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.

Die Agentur ist berechtigt bei eintretenden Steigerungen von Lohnkosten und Abgaben nach Vertragsschluss, die Preise entsprechend zu erhöhen. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber als akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.

7.) Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltung und Aufrechnung:

Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist gemäß der von der Agentur gelegten Rechnungen innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig, sofern kein anderer Zahlungstermin schriftlich vereinbart wurde.

Sämtliche Zahlungen an die Agentur sind ausschließlich an die in der Rechnung angegebenen Bankverbindung zu leisten.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

Der Auftraggeber ist unter keinen Umständen berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferungen oder Gewährleistungsansprüchen beziehungsweise Bemängelungen zurückzuhalten oder sogar mit fälligen Gegenforderungen aufzurechnen.

Barauslagen werden der angefallenen Höhe nach verrechnet und werden von der Agentur monatlich in Rechnung gestellt.

Zahlungen des Auftraggebers werden ausnahmslos zuerst auf Zinsen und Kosten, sodann auf den ältesten Teil der Forderungen (auch wenn diese auf anderen Verträgen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber beruhen sollten) angerechnet. Eine jeweils gegenteilige Widmung des Auftraggebers ist unwirksam.

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis 6 (sechs) Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab 6 (sechs) Monate bis 3 (drei) Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab 3 (drei) Monate bis 4 (vier) Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab 4 (vier) Wochen bis 2 (zwei) Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab 2 (zwei) Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

8.) Zahlungsverzug und Zinsen:

Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verzugszinsen pro Kalendermonat als vereinbart.

Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Verzuges, sämtliche relevanten vorprozessualen Kosten der Agentur, wie Mahn und Inkassospesen, zu ersetzen.

Des Weiteren ist die Agentur bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine berechtigt, alle Lieferungen und Leistungen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 2 (zwei) Wochen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Auftraggeber die Zahlung vorgenommen hat. Nach Verstreichens der gesetzlichen Nachfrist ist die Agentur berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Alle unmittelbaren damit verbundenen Kosten jeglicher Art sind vom Auftraggeber zu tragen.

Bei der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten vom Auftraggeber geschuldeten Betrages ein.

9.) Lieferung, Liefertermine und Rücktritt:

Bei einer eindeutig durch die Agentur verursachten unangemessenen langen Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit (oder des Liefertermins) ist der Auftraggeber nach Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen zur Erbringung der geschuldeten Leistung durch die Agentur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber unter den oben genannten Umständen kann ausschließlich in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen.

Ist jedoch für die Erbringung der Leistung durch die Agentur die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich und kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, liegt die Nichteinhaltung des Liefertermins in der Verantwortung des Auftraggebers. Alle aus der Verzögerung resultierenden Mehraufwendungen, die der Agentur dadurch entstehen, hat der Auftraggeber zu vergüten. Die Agentur ist berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachholung zu setzen mit der Erklärung, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Vertrag als aufgehoben gilt.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und bedingt die Festmachung eines neuen Liefertermins. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

Die Lieferung der Leistung gilt dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nach einem Abnahmetest schriftlich akzeptiert. Mit dieser schriftlichen Abnahme geht jegliche Verantwortung auf den Auftraggeber über. Weigert sich der Auftraggeber grundlos den Abnahmetest schriftlich zu bestätigen oder über 2 (zwei) Wochen hinaus den Abnahmetest durchzuführen, aus welchem Grund auch immer, gilt die Leistung zum Zeitpunkt der Benachrichtigung der Agentur vom Abschluss des Auftragsgegenstandes als übergeben und abgenommen und die Gefahr des Unterganges der Leistung und alle damit verbundenen Risiken gehen auf den Auftraggeber über.

10.) Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz:

Der Auftraggeber ist verpflichtet die von der Agentur gelieferte Leistung binnen 2 (zwei) Wochen zu prüfen, zu untersuchen und Mängel bzw. das Abweichen der vereinbarten Leistung durch eine Mängelrüge mittels eingeschriebenen Briefs an die Agentur bei sofortigem Verlust der Gewährleistung und vertraglichen Schadenersatzansprüche anzuzeigen. Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt, so hat der Auftraggeber alle dadurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

Bei berechtigten und nachweisbaren reproduzierbaren Mängeln wird die Agentur in angemessener Frist die Nachbesserung oder Ersatzleistung durchführen oder zur Verfügung stellen. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gelten auch für die Mängelbehebung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate nach der Leistungserbringung.

Es entfällt die Gewährleistung aufgrund sämtlicher Bedienungsfehler die durch den Auftraggeber oder Personen, die im Einflussbereich des Auftraggebers stehen.

Es entfällt die Gewährleistung, wenn die von der Agentur erbrachte Leistungen Störungen aufweist, die darauf zurückzuführen sind, dass durch den Auftraggeber nach den Leistungserbringungen, Programmänderungen, Softwareupdates (geänderte Browserversion), oder zusätzliche Programme eingespielt wurden und die Störung auf diese Ver-änderungen zurückzuführen sind. Die Leistungen werden nach den allgemein gültigen Spezifikationen und Vorgaben der W3C durchgeführt.

Für Datenverluste aufgrund fehlender oder fehlerhafter Datensicherung und Datenrücksicherung durch den Auftraggeber bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber der Agentur.

Für die Qualität der verwendeten Provider bestehen keine Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche gegenüber der Agentur.

Die Agentur haftet nur für Schäden, die Sie dem Auftraggeber durch grobe Fahrlässigkeit oder durch vorsätzliches Handeln zugefügt hat. Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Vermögensschaden und Folgeschäden, sowie nicht erzielten Ersparnissen, Gewinnen, Zinsverlusten und Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.

Der Schadenersatz kann die Höhe der Auftragssumme nicht übersteigen.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der durch die Agentur zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.

Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit des Inhalts, für Berechnungen oder sonstige Informationen, die durch die zu erstellende Website zur Veröffentlichung gelangen.

Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.

Wird Bildmaterial, Logos oder ähnliches vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt so sind diese frei von Rechten Dritter. Die Agentur führt keine Überprüfung hinsichtlich vorliegender Rechte Dritter durch. Der Auftraggeber haftet für Urheber-rechtsverletzungen gegenüber Dritten. Wird die Agentur von Dritten hinsichtlich solcher behaupeten Rechte in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Auftraggeber die Agentur hinsichtlich solcher Inanspruchnahme Schad- und Klaglos zu halten.

Ansprüche gegenüber der Agentur verjähren nach Ablauf von sechs Monaten ab hervortreten des Schadens, spätestens aber nach 2 (zwei) Jahren nach Übergabe der Leistung.

Die Inhalte auf der Website der Agentur verstehen sich vorbehaltlich Irrtümern und Druckfehlern. Soweit auf der Website mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist die Agentur für die dort enthaltenen Inhalte nicht verantwortlich.

11.) Schutz des geistigen Eigentums der Agentur:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages von der Agentur erstellten Berichte, Entwürfe, Zeichnungen, Fotos, Logos, Grafiken, Webpages, Programme, Berechnungen und dergleichen (in weiterer Folge Know-how) nur für Auftragszwecke verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe des Know-hows der Agentur an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Eine Haftung der Agentur einem Dritten gegenüber wird dadurch nicht begründet.

Der Agentur verbleibt an seinen Leistungen und Produkten das geistige Eigentum. Die Leistungen und Produkte sind vom Auftraggeber ausschließlich für Unternehmensinterne Zwecke zu verwenden, sofern es nicht in der Natur der Sache liegt, dass diese der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Jede Verwendung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, aber auch das Einsehen lassen ist untersagt und bedarf ausnahmslos der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

Die Agentur hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihr erstellten Webseite. Sie darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung der Agentur zu entfernen.

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte hinsichtlich Fotografien durch die Agentur stehen der Agentur zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Auftraggeber nur so viel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: "Foto: © webconcept96.com".

Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, der Agentur bekannten Vertragszweck erforderlich sind.

12.) Verwertungsgesellschaften:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertrags-verhältnisses erfolgen.

13.) Leistungen Dritter:

Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

14.) Arbeitsunterlagen und elektronische Daten:

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

15.) Media-Planung und Media-Durchführung:

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.

Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weiterzugeben.

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

16.) Datenschutz / Verschwiegenheit:

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages/Projektvertrages auf Grundlage dieser AGB werden von der Agentur Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Agentur gibt keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich eingewilligt hat.

Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Auftraggeber im Wege der Vertragserfüllung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Auftraggeber die Daten zur Verfügung gestellt hat.

Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt.

Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:

webconcept96.com
Ralf Vennekold
Gärtnerweg 1
30539 Hannover
Telefon: (+49)0511 37395494

sowie per E-Mail an: datenschutzwebconcept96.com.

17.) Streitigkeiten:

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber und der Agentur geteilt.

18.) Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)

Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers gegen die Agentur dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Agentur (Hannover).

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen – auch Wechsel- und Scheckklagen – Gerichtsstand der Sitz der Agentur (Hannover). Die gegenseitigen Rechtsbeziehungen bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.


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1.) Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden, (nachfolgend als Auftraggeber benannt) und dem Einzelunternehmen

webconcept96.com, vertreten durch Ralf Vennekold

Adresse:   

Gärtnerweg 1, 30539 Hannover

Umsatzsteuer ID:   

DE297762832

(nachfolgend als Agentur benannt) der Vertrag zustande und gilt für alle Rechtsgeschäfte der Agentur als Auftragsnehmer.

Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert und sind auch bei gegenteiligen Erklärungen nicht rechtswirksam.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise jedenfalls aber durch Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur.

Im Falle von Änderungen der AGB werden diese schriftlich (per E-Mail) dem Auftraggeber übermittelt. Die Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen mittels eines eingeschriebenen Briefes der Änderung der AGB widerspricht.

2.) Vertragsgegenstand:

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen aus dem Bereich / den Bereichen Webdesign, Grafikdesign und Fotoarbeiten geregelt.

Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

3.) Vertragsschluss:

Der Vertrag kommt durch einen geschlossenen Projektvertrag zustande.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers beziehungsweise den Angaben im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch die Agentur, in jedem Fall durch die Erfüllung der Bestellung zustande. Der Zugang oder die Zugangsbestätigung der Bestellung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

Grundlage neben dem Projektvertrag, sind seine Anlagen und das vom Auftraggeber an die Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Auftraggeber der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt widerspricht.

Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

Die Agentur gibt innerhalb Ihrer Tätigkeit auch Auskünfte über Lösungsmodelle zu Internet Service Providern (ISP). Hierbei handelt es sich um keine Beratung, sondern ausschließlich um Auskünfte hinsichtlich der verschiedenen Provider. Diese Empfehlungen dienen dem Auftraggeber ausschließlich als Information. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers für fehlerhafte Beratung hinsichtlich des Providers sind deswegen ausgeschlossen.

4.) Vorbehalte:

Angebote der Agentur sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

5.) Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben.

Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen der Agentur erteilen.

6.) Preise:

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (exklusive Umsatzsteuer und angefallener Versandkosten) und gelten ausnahmslos nur für den jeweiligen Auftrag.

Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.

Die Agentur ist berechtigt bei eintretenden Steigerungen von Lohnkosten und Abgaben nach Vertragsschluss, die Preise entsprechend zu erhöhen. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber als akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.

7.) Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltung und Aufrechnung:

Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist gemäß der von der Agentur gelegten Rechnungen innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig, sofern kein anderer Zahlungstermin schriftlich vereinbart wurde.

Sämtliche Zahlungen an die Agentur sind ausschließlich an folgende Bankverbindung zu leisten:

Empfänger:   

webconcept96.com

IBAN:   

DE03 4401 0046 0240 2514 64

BIC:   

PBNKDEFF

Institut:   

Postbank Dortmund

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

Der Auftraggeber ist unter keinen Umständen berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferungen oder Gewährleistungsansprüchen beziehungsweise Bemängelungen zurückzuhalten oder sogar mit fälligen Gegenforderungen aufzurechnen.

Barauslagen werden der angefallenen Höhe nach verrechnet und werden von der Agentur monatlich in Rechnung gestellt.

Zahlungen des Auftraggebers werden ausnahmslos zuerst auf Zinsen und Kosten, sodann auf den ältesten Teil der Forderungen (auch wenn diese auf anderen Verträgen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber beruhen sollten) angerechnet. Eine jeweils gegenteilige Widmung des Auftraggebers ist unwirksam.

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis 6 (sechs) Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab 6 (sechs) Monate bis 3 (drei) Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab 3 (drei) Monate bis 4 (vier) Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab 4 (vier) Wochen bis 2 (zwei) Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab 2 (zwei) Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

8.) Zahlungsverzug und Zinsen:

Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verzugszinsen pro Kalendermonat als vereinbart.

Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Verzuges, sämtliche relevanten vorprozessualen Kosten der Agentur, wie Mahn und Inkassospesen, zu ersetzen.

Des Weiteren ist die Agentur bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine berechtigt, alle Lieferungen und Leistungen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 2 (zwei) Wochen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Auftraggeber die Zahlung vorgenommen hat. Nach Verstreichens der gesetzlichen Nachfrist ist die Agentur berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Alle unmittelbaren damit verbundenen Kosten jeglicher Art sind vom Auftraggeber zu tragen.

Bei der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten vom Auftraggeber geschuldeten Betrages ein.

9.) Lieferung, Liefertermine und Rücktritt:

Bei einer eindeutig durch die Agentur verursachten unangemessenen langen Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit (oder des Liefertermins) ist der Auftraggeber nach Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen zur Erbringung der geschuldeten Leistung durch die Agentur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber unter den oben genannten Umständen kann ausschließlich in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen.

Ist jedoch für die Erbringung der Leistung durch die Agentur die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich und kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, liegt die Nichteinhaltung des Liefertermins in der Verantwortung des Auftraggebers. Alle aus der Verzögerung resultierenden Mehraufwendungen, die der Agentur dadurch entstehen, hat der Auftraggeber zu vergüten. Die Agentur ist berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachholung zu setzen mit der Erklärung, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Vertrag als aufgehoben gilt.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und bedingt die Festmachung eines neuen Liefertermins. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

Die Lieferung der Leistung gilt dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nach einem Abnahmetest schriftlich akzeptiert. Mit dieser schriftlichen Abnahme geht jegliche Verantwortung auf den Auftraggeber über. Weigert sich der Auftraggeber grundlos den Abnahmetest schriftlich zu bestätigen oder über 2 (zwei) Wochen hinaus den Abnahmetest durchzuführen, aus welchem Grund auch immer, gilt die Leistung zum Zeitpunkt der Benachrichtigung der Agentur vom Abschluss des Auftragsgegenstandes als übergeben und abgenommen und die Gefahr des Unterganges der Leistung und alle damit verbundenen Risiken gehen auf den Auftraggeber über.

10.) Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz:

Der Auftraggeber ist verpflichtet die von der Agentur gelieferte Leistung binnen 2 (zwei) Wochen zu prüfen, zu untersuchen und Mängel bzw. das Abweichen der vereinbarten Leistung durch eine Mängelrüge mittels eingeschriebenen Briefs an die Agentur bei sofortigem Verlust der Gewährleistung und vertraglichen Schadenersatzansprüche anzuzeigen. Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt, so hat der Auftraggeber alle dadurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

Bei berechtigten und nachweisbaren reproduzierbaren Mängeln wird die Agentur in angemessener Frist die Nachbesserung oder Ersatzleistung durchführen oder zur Verfügung stellen. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gelten auch für die Mängelbehebung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate nach der Leistungserbringung.

Es entfällt die Gewährleistung aufgrund sämtlicher Bedienungsfehler die durch den Auftraggeber oder Personen, die im Einflussbereich des Auftraggebers stehen.

Es entfällt die Gewährleistung, wenn die von der Agentur erbrachte Leistungen Störungen aufweist, die darauf zurückzuführen sind, dass durch den Auftraggeber nach den Leistungserbringungen, Programmänderungen, Softwareupdates (geänderte Browserversion), oder zusätzliche Programme eingespielt wurden und die Störung auf diese Ver-änderungen zurückzuführen sind. Die Leistungen werden nach den allgemein gültigen Spezifikationen und Vorgaben der W3C durchgeführt.

Für Datenverluste aufgrund fehlender oder fehlerhafter Datensicherung und Datenrücksicherung durch den Auftraggeber bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber der Agentur.

Für die Qualität der verwendeten Provider bestehen keine Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche gegenüber der Agentur.

Die Agentur haftet nur für Schäden, die Sie dem Auftraggeber durch grobe Fahrlässigkeit oder durch vorsätzliches Handeln zugefügt hat. Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Vermögensschaden und Folgeschäden, sowie nicht erzielten Ersparnissen, Gewinnen, Zinsverlusten und Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.

Der Schadenersatz kann die Höhe der Auftragssumme nicht übersteigen.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der durch die Agentur zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.

Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit des Inhalts, für Berechnungen oder sonstige Informationen, die durch die zu erstellende Website zur Veröffentlichung gelangen.

Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.

Wird Bildmaterial, Logos oder ähnliches vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt so sind diese frei von Rechten Dritter. Die Agentur führt keine Überprüfung hinsichtlich vorliegender Rechte Dritter durch. Der Auftraggeber haftet für Urheber-rechtsverletzungen gegenüber Dritten. Wird die Agentur von Dritten hinsichtlich solcher behaupeten Rechte in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Auftraggeber die Agentur hinsichtlich solcher Inanspruchnahme Schad- und Klaglos zu halten.

Ansprüche gegenüber der Agentur verjähren nach Ablauf von sechs Monaten ab hervortreten des Schadens, spätestens aber nach 2 (zwei) Jahren nach Übergabe der Leistung.

Die Inhalte auf der Website der Agentur verstehen sich vorbehaltlich Irrtümern und Druckfehlern. Soweit auf der Website mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist die Agentur für die dort enthaltenen Inhalte nicht verantwortlich.

11.) Schutz des geistigen Eigentums der Agentur:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages von der Agentur erstellten Berichte, Entwürfe, Zeichnungen, Fotos, Logos, Grafiken, Webpages, Programme, Berechnungen und dergleichen (in weiterer Folge Know-how) nur für Auftragszwecke verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe des Know-hows der Agentur an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Eine Haftung der Agentur einem Dritten gegenüber wird dadurch nicht begründet.

Der Agentur verbleibt an seinen Leistungen und Produkten das geistige Eigentum. Die Leistungen und Produkte sind vom Auftraggeber ausschließlich für Unternehmensinterne Zwecke zu verwenden, sofern es nicht in der Natur der Sache liegt, dass diese der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Jede Verwendung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, aber auch das Einsehen lassen ist untersagt und bedarf ausnahmslos der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

Die Agentur hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihr erstellten Webseite. Sie darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung der Agentur zu entfernen.

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte hinsichtlich Fotografien durch die Agentur stehen der Agentur zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Auftraggeber nur so viel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: "Foto: © webconcept96.com".

Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, der Agentur bekannten Vertragszweck erforderlich sind.

12.) Verwertungsgesellschaften:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertrags-verhältnisses erfolgen.

13.) Leistungen Dritter:

Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

14.) Arbeitsunterlagen und elektronische Daten:

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

15.) Media-Planung und Media-Durchführung:

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.

Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weiterzugeben.

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

16.) Datenschutz / Verschwiegenheit:

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages/Projektvertrages auf Grundlage dieser AGB werden von der Agentur Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Agentur gibt keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich eingewilligt hat.

Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Auftraggeber im Wege der Vertragserfüllung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Auftraggeber die Daten zur Verfügung gestellt hat.

Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt.

Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:

webconcept96.com
Ralf Vennekold
Gärtnerweg 1
30539 Hannover
Telefon: (+49)0511 37395494

sowie per E-Mail an: datenschutzwebconcept96.com.

17.) Streitigkeiten:

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber und der Agentur geteilt.

18.) Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)

Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers gegen die Agentur dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Agentur (Hannover).

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen – auch Wechsel- und Scheckklagen – Gerichtsstand der Sitz der Agentur (Hannover). Die gegenseitigen Rechtsbeziehungen bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

(Stand: 11-01-2021)
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